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Vergütung

Grundsatz des Vergütungskonzeptes unserer Kanzlei ist die Vereinbarung einer transparenten, fairen und angemessenen Vergütung, die dem Umfang und Anspruch der zu erbringenden Tätigkeiten und der hierfür erforderlichen Qualifikationen unseres Kanzleiteams einerseits sowie der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit für die Auftraggeber andererseits gleichermaßen Rechnung trägt.
Zudem macht es die zunehmende Digitalisierung erforderlich, dass unser Team neben fundierten rechtlichen und steuerlichen Fachkenntnissen auch über umfassende EDV-Kenntnisse zur Unterstützung unserer Auftraggeber bei der Digitalisierung verfügen muss. Durch interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen werden diese Kenntnisse ständig zeit- und kostenintensiv aktualisiert. Den Auftraggebern kommt dies durch die Bereitstellung unmittelbarer oder zumindest kurzfristiger Problemlösungen zu Gute.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die für unsere Tätigkeiten anfallenden Vergütungen.


Für die klassische Steuerberatung im privaten als auch unternehmerischen Bereich (Erstellen von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen, Buchhaltungen, Lohnabrechnungen einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten) rechnen wir unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Infolge der zunehmenden Digitalisierung entstehen durch Änderungen in den digitalen Arbeitsabläufen und ständige Anpassungen bei der Datensicherheit regelmäßig zusätzliche Mehrkosten, die bei Mandatserteilung nicht vorhersehbar sind. Auch leisten unsere Mitarbeiter neben den rein berufstypischen Tätigkeiten innerhalb eines bestimmten Rahmens zusätzliche Unterstützungsarbeit bei den digitalen Arbeitsabläufen auf Seiten unserer Mandanten, so dass unsere Gebühren im privaten Bereich in der Regel bei den Mittelgebühren, im Unternehmensbereich regelmäßig oberhalb der Mittelgebühren liegen.

Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt dagegen auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dabei orientieren wir uns – wie auch alle anderen Berufsträger – üblicherweise am Mittelwert der gesetzlichen Gebühren.

Für Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich im Zusammenhang mit steueroptimierten Rechtsgestaltungen bei Unternehmensnachfolge, Rechtsformwahl, Beratung und Betreuung bei Unternehmensübertragungen, Umwandlungen, Sitzverlegungen ins Ausland, Wegzugsbesteuerung, unterstützender Beratung bei Betriebsprüfungen, Kassenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen etc. vereinbaren wir grundsätzlich Stundensätze, Gegenstandswerte oder eine Kombination hieraus, die sich an Aufwand und Einsparpotential sowie an wirtschaftlicher Bedeutung für den Auftraggeber und am Haftungsumfang der ausführenden Berufsträger orientieren.

Gleiches gilt für Beratungsleistungen im privaten Bereich und bei Vermögenübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung, wobei die zivilrechtliche Ausgestaltung der Rechtsnachfolge durch Schenkungsverträge oder Testamentsgestaltungen unter Berücksichtigung von relevanten steuerlichen Aspekten „aus einer Hand“ erfolgen, da sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Tätigkeiten in unserer Kanzlei vollumfänglich abgedeckt werden.

Die Vertretung in Steuerstrafsachen findet ausschließlich und persönlich durch Rechtsanwalt Hans-Joachim Röther nach vorheriger individueller Vergütungsvereinbarung statt.


Stundensätze im Überblick

Die Stundensatzvereinbarung ist die üblichste Form der Vergütung in der Gestaltungsberatung, Projektbetreuung, unterstützenden Beratung und Klärung von Rechtsfragen sowie in Steuerstrafsachen. Unsere Stundensätze betragen:

Fachliche Qualifikation
Rechtsanwälte | Steuerberater | Wirtschaftsprüfer
Mitarbeiter je nach erforderlicher Qualifikation

Stundensatz (EUR)*
ab 380.00
ab 150.00

  * Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. gesetzlichem Auslagenersatz und Umsatzsteuer. Wir verstehen es als unsere Verantwortung sicherzustellen, dass wir so kostengünstig wie möglich für Sie arbeiten. Ist neben einem Berufsträger ein weiterer Mitarbeiter unterstützend tätig und wird für dessen Tätigkeit ein entsprechend niedrigerer Stundensatz zugrunde gelegt, minimiert sich der durchschnittliche Gesamtstundensatz zum Teil erheblich.


Sonderkonditionen

Mandanten, die wir im Rahmen der laufenden Steuerberatung dauerhaft vollumfänglich betreuen, gewähren wir bei Beauftragung zusätzlicher Beratungsleistungen Sonderkonditionen. Damit wollen wir unsere besondere Verbundenheit zu unserem festen Mandantenstamm zum Ausdruck bringen.