Erbrecht und Steuerrecht aus einer Hand

Erbrecht

Mit dem Eintritt des Erbfalls sehen Sie sich als Erbe vor unzählige Probleme gestellt, die schnell gelöst werden wollen. Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht und Erbrecht bera­ten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.


Erbfallmanagement

Nach dem Tod Ihres Angehörigen helfen wir Ihnen bei der bürokratischen Abwicklung des Erbfalls und unterstützen Sie bei der Sichtung der Unterlagen sowie bei der Korrespondenz mit Banken, Versicherungen, Nachlass­gerichten, Finanzämtern etc.

Erbschaftsausschlagung, Erbscheinverfahren und Haftungsbeschränkungen

Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder doch lieber ausschlagen wollen? Wir beraten Sie umfassend, ob eine Annahme oder Ausschlagung des Erbes wirtschaftlich sinnvoll ist, und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Haftung als Erbe für Schulden des Erblassers wirksam zu beschränken. Darüber hinaus vertreten wir Sie im Erbscheinverfahren vor dem Nachlassge­richt.

Erbschaftsteuererklärung

Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz löst jeder unentgeltliche Erwerb eine Steuer aus. Bei einem Erwerb von Todes wegen fällt Erbschaftsteuer an, bei einem Erwerb unter Lebenden Schenkungsteuer. Für beide Steuerarten gelten weitgehend dieselben Regelungen. Ob im jeweiligen Einzelfall eine Steuer anfällt und wenn ja, in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Wohnsitz der Beteiligten, der verwandtschaftlichen Beziehung und dem Wert des übertragenen Vermögens ab. Wir erstellen für Sie die erforderliche Erbschaftsteuererklärung und legen Ihnen dar, unter welchen Bedingungen Steuerfreiheit gewährt wird.

Erbrecht in Konfliktsituationen

Wir vertreten Sie kompetent und zielorientiert bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sowie bei der Erbauseinandersetzung mit Ihren Miterben.