Kooperation

Neben der Betreuung unserer eigenen Mandanten verstehen wir uns auch als Partner für alle Angehörigen der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, die sich aufgrund von Zeit- und Kapazitätsengpässen in Einzelfällen entlasten und dabei auf Spezialwissen zurückgreifen möchten.


Wir erstellen – ggfs. ohne selbst nach außen in Erscheinung zu treten – innerhalb kurzer Zeit ausgearbeitete Prob­lemlösungen, Gutachten, wirken bei der Erstellung komplexer Steuererklärungen (insbesondere im Erbschaftsteuerrecht) mit, streiten im Rahmen einer Außenprüfung, im Steuerstrafverfahren, im Erbrecht und Gesellschaftsrecht und entwickeln Verhand­lungsstrategien.

Die Verhandlungen führen wir je nach Mandatierung im Namen unserer Kanzlei, in Untervollmacht oder sind hierbei nur bera­tend tätig. Im Ergebnis bedeutet dies für den externen Berater weniger Risiko, aber mehr Erfolg und mehr Zeit für die eigenen Mandanten.

Sofern Kollegen von der Beauftragung unserer Kanzlei Gebrauch machen, sichern wir umfassenden Mandantenschutz und höchste Verschwiegenheit zu. Die Zufriedenheit auch der uns beauftragenden Berater ist uns ein wichtiges Anliegen, um vertrauensvoll miteinander kooperieren zu können.